Kosten und Abrechnung für Psychotherapie
Psychotherapie bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten
Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Da sich die Leistungsumfänge jedoch je nach Kasse und Tarif unterscheiden können, nehmen Sie bitte vor Beginn einer Psychotherapie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung/Beihilfestelle auf, um zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Die Abrechnung richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Psychotherapie für Selbstzahlende
Selbstverständlich können Sie die Kosten für die ambulante Psychotherapie auch selbst übernehmen. Die Abrechnung erfolgt hier ebenfalls nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Kosten und Abrechnung für Fachberatung und psychologische Begleitung
Die Kosten für Anfahrt und Beratung richten sich nach Inhalt und Umfang der Beratung und ich bespreche diese gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Kosten und Abrechnung für Coaching
Die Kosten für Coaching werden nicht von der Krankenkasse oder Beihilfe übernommen und sind daher von den Klient*Innen selber zu tragen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Kosten und Abrechnung für Elternberatung
Die Kosten für Elternberatung werden nicht von der Krankenkasse oder Beihilfe übernommen und sind daher von den Klient*Innen selber zu tragen. Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).